Im Architektenrecht sind die Rechte und Pflichten von Architekten geregelt, die sich aus verschiedenen Rechtsvorschriften zusammensetzen. So mĂ¼ssen die Vorschriften zum Architekten- und Ingenieurvertrag sowie ergänzend die Vorschriften des Werk- und des Bauvertrages ebenso berĂ¼cksichtigt werden wie die HOAI. Um in dem komplexen Zusammenspiel aus Gesetzen, Vorschriften, Bestimmungen der Länder den Ăœberblick zu behalten, biete ich Ihnen als Anwalt fĂ¼r das Architektenrecht in Dortmund meine fachanwaltliche UnterstĂ¼tzung an. FĂ¼r einen Termin oder weitere Informationen nehmen Sie hier mit mir Kontakt auf.