Im Architektenrecht sind die Rechte und Pflichten von Architekten geregelt, die sich aus verschiedenen Rechtsvorschriften zusammensetzen. So müssen die Vorschriften zum Architekten- und Ingenieurvertrag sowie ergänzend die Vorschriften des Werk- und des Bauvertrages ebenso berücksichtigt werden wie die HOAI. Um in dem komplexen Zusammenspiel aus Gesetzen, Vorschriften, Bestimmungen der Länder den Überblick zu behalten, biete ich Ihnen als Anwalt für das Architektenrecht in Dortmund meine fachanwaltliche Unterstützung an. Für einen Termin oder weitere Informationen nehmen Sie hier mit mir Kontakt auf.