Ein Kaufvertrag ist wie im Vertragsrecht geregelt, eine Willenserklärung von zwei Parteien. Auf der einen Seite steht der Käufer, der den Willen zeigt, ein bestimmtes Objekt, eine Dienstleistung oder einer anderen Kaufsache erwerben zu wollen und auf der anderen derjenige, der diese veräußert oder anbietet. Generell kann ein Kaufvertrag formfrei geschlossen werden. Es ist also nicht zwingend erforderlich, diesen schriftlich festzuhalten. Als Anwalt für Vertragsrecht in Dortmund ist es jedoch meine Pflicht, darauf hinzuweisen, dass der Käufer ohne den Nachweis einer beidseitigen Willenserklärung im Regelfall schlecht gestellt ist, wenn es zu Problemen beim Kauf kommt. Lassen Sie einen Kaufvertrag von Dr. Rainer Hildebrand in Dortmund rechtlich prüfen oder formulieren. Abgesehen von einigen Arten von Kaufverträgen, die notariell erstellt und beurkundet werden, können Sie dies natürlich auch in Eigenregie durchführen. Um jedoch rechtlich zweifelsfreie Kaufverträge anzufertigen, sollten Sie sich vertrauensvoll an Ihren Anwalt für Vertragsrecht in Dortmund wenden. Das Gleiche gilt im Übrigen für internationale Kaufverträge, bei denen grenzübergreifende Bestimmungen zu beachten sind.